CAFÉ NOVA

Spenden

Das Café Nova versteht sich als non-profit Café und möchte für alle zugänglich und erschwinglich sein. Unsere Theken- und Küchenkräfte arbeiten, bis auf eine Koordinierungsstelle, ehrenamtlich im Café. Um keine Verluste zu machen und dennoch auch einmal Menschen auf einen Latte Macchiato einladen zu können findest du auf unserer Speise- und Getränke-Karte SoliSpendenvorschläge. Mit jeder höheren Spende können wir jedem und jeder unserer Gäste mit kleinem Geldbeutel einen kleinen Wunsch erfüllen. Aber selbstverständlich freuen wir uns auch über größere Unterstützung – denn ab und zu müssen Küchengeräte angeschafft, neue Getränke bestellt oder Feste organisiert werden.
Abgesehen davon, dass wir uns immer um Unterstützung im Team freuen, hast du die Möglichkeit das Café mit einmaliger oder dauerhafter Spende zu unterstützen.

Hierzu ein paar Beispiele, was mit Deiner Hilfe möglich ist:

– 7,25 € für 0,5 kg fairtrade Kaffeebohnen

40 € für ein Zeitungsabo für einen Monat

– 100 € für Veranstaltungen im Café

– 20€ für ein mehrsprachiges Buch

Die Bankdaten für das Spendenkonto von Diakonie + Bildung im Ev.-Luth. Kirchenkreis Hamburg-Ost lauten:
Kontoinhaber    Ev.-Luth. Kirchenkreis Hamburg-Ost
Bank                  Evangelische Bank eG
BIC                   GENODEF1EK1
IBAN                 DE83 5206 0410 2406 4460 00
Bitte als Verwendungszweck Folgendes angeben:
Spende Café Nova „Titel“ (z.B. Zeitungs-Abo) und am besten noch die Nummer: 211022
Der Überweisungstext könnte also lauten: Spende „Zeitungsabo“ 211022
Damit ist deine Spende für uns eindeutig zuzuordnen. Die Angabe der Kostenstelle ist nicht unbedingt erforderlich, aber der Bereich, für den du spenden möchtest, sollte benannt sein.
Selbstverständlich erhältst du auf Anfrage eine Spendenbescheinigung von uns. Dazu ist es wichtig, dass du deine Anschrift bei der Überweisung mit angibst.
Als Nachweis von „Kleinspenden“ bis € 200,00 erkennt das Finanzamt eine Kopie deines Kontoauszugs an.
Spendenbescheinigungen dürfen nur auf die Person ausgestellt werden, die gespendet hat, und sind nicht übertragbar. Ausschlaggebend für die Bescheinigung ist der Geldeingang bei uns. Das heißt, dass bei Geldeingang im Januar keine Bescheinigung für das Vorjahr ausgestellt werden darf, auch wenn die Kontobelastung bei dem Spender im Vorjahr war. Zu allen Fragen rund um die Spendenbescheinigungen wende dich gerne an uns unter: post@new-hamburg.de
Vielen Dank für Deine Unterstützung!